Perlaggen
Ein heimisches Kartenspiel

Bozener Variante 1926

1926 erschienen zwei Regelbüchlein, die das gleiche Ansinnen bedienten: Moses zu spielen. Hier folgt die Variante, die in Bozen vom Historiker und Publizisten Dr. Rudolf von Marsoner als die gültige angesehen wurde.

Das Perlaggen

Ein heimisches Kartenspiel

≡ von Rudolf Marsoner


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Wer in eine unserer Vielen heimischen Gaststätten geht, »der wird gar bald auf eine Gruppe Kartenspieler aufmerksam werden, aus deren Kreis mehr oder weniger laut die dem Fremden unverständlichen Worte »Mei Gleich«, »Mei Hanger«, »Drei deinem Spiel« und andere ähnliche herausklingen, wo gar manche heftige Debatte geführt wird, aber auch manches lustige Scherzwort und frohes Lachen heraustönt. Wenn einer nachforscht, wird er mit ziemlicher Sicherheit erfragen, dass hier perlaggt wird. Versucht er durchs Zusehen — Kiebitzen heißt der Fachausdrurk — das Spiel zu erfassen, wird er bald verzweifelt ob der Verzwicktheit des Spieles und ohne eine Ahnung sich erworben zu haben, sich zu seinem Viertele zurückziehen, bis ihm ein mitleidiger Kenner dieses Spieles die Grundregeln beigebracht hat. Und dann wird er gar bald das ganze Spiel begriffen haben und mit

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Genuß den Verlauf des Spieles verfolgen können.
Es ist eines unserer bekanntesten Spiele das Perlaggen, geübt auf dem Lande wie in der Stadt, in der verräucherten Gastftube wie im feinen Herrenzimmer. Seine vielen Rätsel, die große Mannigfaltigkeit der Kombinationen, die fortwährend neuen Spielereignisse und die Möglichkeit, mit Verständnis und Berechnung schwierige Fälle zu lösen, falls er nicht eben einem ,,Ratscher" aufsitzt, haben ihm bald einen führenden Platz unter den vielen Spielern unserer Heimat verschafft und heute dürfte es nicht allzuviele Orte geben, wo nicht perlaggt wird.
Zur Geschichte des Perlaggens.
Seinen Ursprung hat es in unseren heimischen Spielen. Im Etsch- und Eisacktal, besonders aber am Rittnerberg herrschte, wie uns im ältesten Perlaggerbüchl vom Jahre 1853 erzählt wird, das sogenannte Rittner- oder Hennenspiel, derart benannt, weil man die um Allerheiligen üblichen Seelstücke —- feines Weizenbrot in Gestalt einer Henne — da=

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mit ,,auskartete". Es ist ein überaus einfaches Spiel. Jeder Spieler erhält drei Karten, Trumpf wird nicht aufgeschlagen Spiel, Herz, Laub, Hanger und Gleich find die Figuren, die dem Besitzer nach dem Grade ihrer Beschaffenheit zählen.
Aus diesem einfachen Spiel entwickelte sich durch die Bereicherung mit Bieten und Halten und durch das Auskommen bestimmter Regeln das Giltspiel. Der Name ist —- wenigstens in unserer Gegend — verklungen, trotz vielfacher Nachforschungen konnte darüber nichts mehr erfragt werden. Aus seinem Entwicklungsgange, den wir aus dem ältesten Perlaggerbüchl erfahren, und aus Rückschlüssen aus dem heutigen Perlaggen ist es mit dem »Bieten« gleichbedeutend.
Konnte beim Hennenspiel nur die Güte des Blattes entscheiden, so ist beim Giltspiel durch das Bieten und Halten ein belebendes Moment hinzugekommen, das der Einförmigkeit des alten Spieles ein Ende bereitete, neue interessante Möglichkeiten bot, die aber leider nur allzuselten eintrafen. Da schufen sich einige eifrige Giltspieler den »Perlagg«, das

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heißt, sie schufen sich eine Karte, die umgetauft werden konnte nach Belieben, die jeder Karte überlegen war, zum Gleich oder zum Hanger gemacht werden konnte, kurzum, das ganze Giltspiel von Grund aus umänderte.
Es ist ein Verdienst des ersten Perlaggerkongresses, der am 19. April 1890 zu Innsbruck tagte, Zeit, Ort, sowie die Namen der Erfinder festgelegt zu haben. Es sind dies die Kanzlisten Alois von Perkhammer und Josef Pfanzelter, und die Forstbeamten Ferdinand Gile und Johann Saxer, die im altbekannten Bozner Gasthause »zum Pfau« in der Bindergasse im Jahre 1883 zuerst perlaggten. Noch kündet keine Gedenktafel ihre Tat der Nachwelt. Doch sicherlich wird einst an dieser denkwürdigen Stätte mit den Strafgeldern, die beim Perlaggen eingehen — anders kann man es doch als Perlagger kaum machen — ein Gedenkstein errichtet werden zur Erinnerung an die große Tat der Vorfahren und zur Aneiferung für die Jungen.
Ursprunglich hatten die so bevorzugten Karten keinen Namen. Erst einige Jahre

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später taucht der »Perlagg« auf, und zwar kam er vom Unterlande, aus der Salurner Gegend. Dorthin war Herr Gile versetzt worden, und hatte dort die neue Art des Giltens eingeführt. Die dortige Bevölkerung, die beide Landessprachen beherrscht, fand für diese Karten den ihnen zukommenden Namen. Berlicche bedeutet den Teufel, und ein solcher ist auch unsere Karte; er erscheint in jeder gerade passenden Gestalt. Wer erinnert sich aber nicht auch an das Peterlspiel, wenn der schlaue Peterl den armen Teufel auf sein Kommando »berligg-berlagg« erscheinen und verschwinden läßt, bis dieser zahm geworden und dem Peterl Ruhe läßt? Und sicherlich die Perlagger haben eine nicht kleinere Freude an ihrem Perlagg, wie einst vor Jahrzehnten in ihrer Jugend am Peterlspiel.
Zuerst wurde nur mit drei Perlaggen gespielt, dem Eichel-Siebener, dem Eichel-Ober und dem Eichel-Unter«. Im alten Perlaggerbüchl wird zwar behauptet, daß ursprünglich nur der Eichel-Siebener Perlagg war. Haben wir auch keinen Grund, die Aussagen der zwei Erfinder, von

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Perkhammer und Saxer, die unabhängig voneinander das gleiche an den Perlaggerkongress berichteten, zu bezweifeln, so ist es auf jeden Fall sonderbar, da in einzelnen Gegenden unserer Heimat noch in den fünfziger Jahren mit nur einem Perlagg gespielt wurde.
Allmahlich verschwand das Vorrecht der Eichel und wurde auf die jeweilige Trumpffarbe übertragen. Auch hier herrschte in Bezug auf die Anzahl noch lange große Verschiedenheit, die teilweise heute noch vorhanden ist. So spielt man in einzelnen Gegenden mit fünf Perlaggen, während die große Menge bereits deren sieben kennt. Um das Jahr 1853 bis in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts waren in der Bozner Gegend vier Perlaggen in Gebrauch; der höchste war der Trumpf-König, es folgten der Trumpf-Siebener, Rumpf-Ober und Unter. Vereinzelt tauchten in jener Zeit bereits unsere heutigen ständigen Perlaggen auf, der Herz-König, heute »Martl«, damals »Radetzky« genannt, der Schell-Welli und Schell-Siebener. Zur Zeit des Perlaggerkongresses herrschte unter den

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Bozner Spielern — es entstand damals auch ein Perlaggerklub — große Erregung über die Einführung der neuen Perlaggen. In einer Erklärung an den Kongreß wurde kundgegeben: Entweder spielt man mit vier Perlaggen oder wir tun nicht mit. Allmählich aber setzten sich auch bei uns die sieben Perlaggen durch und es ist nur mehr eine Frage der Zeit, daß überall mit der gleichen Anzahl gespielt wird.
Mit der Einführung der Perlaggen schwanden die alten Spiele immer mehr. Mit Blitzesschnelle verbreitete sich das neue Spiel im ganzen Lande und zwanzig Jahre nach der Erfindung war es Gemeingut der Bevölkerung. Die Erfinder waren vergessen, ebenso Ort und Zeit und nur ein günstiges Geschick hat uns ihre Namen erhalten.

Das Spiel.

Perlaggt wird mit den sogenannten deutschen Karten zu dreiunddreißig Blatt. mit den Farben Herz, Schell, Laub und Eichel. Eine Rangordnung unter den Farben hat nicht statt. Jede

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Farbe besteht aus acht Blatt, nur Schell besitzt neun, da der Schell-Welli (Schell-Sechs) als Farbe mitzählt. Die Rangordnung der einzelnen Karteü in den Farben ist folgende: As, König, Ober, Unter, Zehner, Neuner, Achter und Siebener.
Die Perlaggen, das sind die Karten, die nach Belieben getauft werden können, stehen in folgender Rangordnung: 1. Herz-König oder Martl. 2. Schell-Welli. 3. Schell-Siebener. 4. Eichel-Siebener oder Spitz 5. Trumpf-Siebener. 6. Trumpf-Unter. 7. Trumpf-Ober, so zwar, dasz der Martl der höchste, der Rumpf-Ober der niederste Perlagg ist.
Tauft der Gegner seinen Perlagg, z. B. den Trumpf-Ober, um ein Gleich zu machen, zum Trumpf-König, so kann ich mit meinem Trumpf-Unter und allen anderen Perlaggen den bessern Rumpf-König machen und seine Karten stechen. Mache ich aber meinen Perlagg zu einer niederen Karte, z. B. Trumpf-Zehner oder aber zu einer beliebigen As, die nicht Trumpffarbe ist, so gehört der Stich meinem Gegner.

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Die Zahl der Perlaggen ist, wie schon oben erklärt, sieben, doch wird auch heute noch mit weniger gespielt. Es ist daher ratsam, sich jederzeit um die Zahl der Perlaggen und auch deren Rangordnung zu kümmern, um unnützen Streitigkeiten zu entgehen.
Gewöhnlich wird zu viert gespielt, doch können auch zwei oder sechs Personen sich am Spiele beteiligen. Die interessanteste Art des Spielens ist unzweifelhaft zu vier Personen.
Die Spieler sitzen so verteilt, daß sich die Partner einander gegenüber befinden und daher jeder Partner zu seiner Rechten sowie zu seiner Linken einen Gegner hat.
Die Zusammengeshörigkeit wird meist durch das Los bestimmt, was in der verschiedensten Art ausgeübt werden kann. In der Bozner Gegend- kommen entweder die zwei niedersten Karten, die abgehoben werden, zusammen oder aber es werden die Karten ausgeteilt und die Besitzer der ersten zwei Könige bilden eine Partei.
Wer zuerst einen König erhalten oder die niederste Karte abgehoben hat, gibt das Spiel an, mischt die Karten. läßt von

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seinem Gegner zur rechten Hand abheben und gibt nun seinem Gegner zur linken Hand und so der Reihe nach jedem zuerst drei Karten, dann je zwei und schlägt dann von den übrig gebliebenen Karten die oberste auf, die nun als Trumpf gilt. Schell-Welli gilt als Schell, Martl als Herz, Spitz als Eichel.
Der Ausgeber der Karten hat das Recht und die Pflicht, einen ausgelegten Perlagg mit einem Trumps auszutauschen. Hat er keinen Trumpf, so steht dieses Recht seinem Partner zu, während die Gegenpartei den Perlagg «stehen lassen muß.
Das Austauschen des Perlagges hat vor dem Spielbeginn zu erfolgen, bis die erste Karte ausgeworfen ist. Die Gegenpartei hat aber keine Berechtigung, durch rasches Auswerfen das Abtauschen des Perlaggen zu verhindern.
Werden die Karten neu gemischt, so hat mein Gegner zur Rechten die Karten abzuheben und kann dabei die unterste abgehobene Karte ansehen. Ist es ein ständiger Perlagg, Martl, Welli, Schell-Siebener oder Spitz, so hat er das Recht, diese

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Karte abzuheben, sei es nun eine einzelne oder seien es mehrere, doch ist er verpflichtet, diese Perlaggen offen herzuzeigen.
Es sind von den dreiunddreißig Karten zwanzig in Händen der Spieler, eine liegt als Trumpf auf und zwölf bleiben liegen. Sie bilden eine der Grundbedingung für den Reiz des Spieles und sollen daher nicht angerührt werden. Denn würde man die noch liegenden Karten kennen, ginge eines der wichtigsten Momente, die Ungewißheit über die in Händen meiner Gegner befindlichen Karten, verloren.
Die Perlagger genießen ohnehin schon große Freiheiten im Spiele. Die Partner können sich durch Zeichen verständigen, indem sie sich die Anzahl und die Rangstufe der Perlaggen und Trümpfe deuten. Sie deuten sich Farbe und Figur, in der sie stark sind, in welcher Höhe, was für eine Figur besser vorhanden, ob man stechen kann oder nicht, kurzum sie können sich jede beliebige Mitteilung machen. Dafür haften sie aber auch gemeinsam. Jeder Partner hat aber das Recht, unab- hängig vom anderen zu bieten, zu halten und zu steigern oder gut sein zu lassen;

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die Verantwortung trifft aber immer beide Partner gemeinsam.
Man spielt nach Partien, die meist einen halben Liter oder sonst eine bestimmte Summe gelten. Die Partie zählt nach Stricheln, meist 11 oder 15, was dem Uebereinkommen überlassen bleibt. Wer die ausgemachte Punktzahl erreicht, hat das Spiel gewonnen. Der Sieger malt fein säuberlich auf dessen Aufschreibfeite ein Noggele, gleichbedeutend mit Null, hin. Meist gelten zwei Noggelen ein Spiel, d. h. nach der ersten Partie wird dem Gegner Gelegenheit gegeben, seine Scharte auszuwetzen. Ist aber im Verlaufe mehrerer Spiele alles auf gleich ausgegangen, d. h. stehen auf beiden Seiten gleich viele Noggelen, so wird meist eine Schlußpartie gemacht, um doch einen kleinen Gewinn zu erzielen.
Die Aufschreibung erfolgt unmittelbar nach jedem Spiel. Wird irrtümlicherweise falsch aufgeschrieben, steht der Gegenpartei das Recht nach Richtigstellung zu, doch nur so lange, bis die erste Karte des nächsten Spieles auf dem Tische liegt; nachherige Rcklamationen gelten nicht mehr.

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Die Figuren des Spieles.
Die Figuren des Spieles find:

  1. 1. das Gleich;
  2. 2. der Hunger;
  3. 3. das Spiel.

Das Gleich bedeutet zwei Karten in gleicher Rangftufe, wozu natürlich auch Perlaggen verwendet werden können, z. B. zwei Unter. Zwei Karten gelten als einfaches, drei als dritziges, vier als vierfaches, fünf als fünffaches Gleich. Drei Asse gelten als höchst dritziges Gleich.
Hanger (oder Sequenz) heißt die Figur, in der zwei Karten der gleichen Farbe in ihrer Rangordnung unmittelbar aufeinander folgen, z.B. Eichel-Zehn und Eichel-Unter. Auch hier gibt es einfachen, dritzigen, vier- und fünffachen Hanger. Ober, König und As gelten als höchst dritziger Hanger.
Spiel ist die dritte Figur. Die Partei, die drei Stiche macht, besitzt auch das Spiel.
Auch bei den Figuren herrscht eine Rangordnung, u. zw. die auf S. 10 bezeichnete, wie in der Regel des Perlaggerkon=

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gresses klar aufscheint. In der Bozner Gegend wird meist — und dies ist aus der alten Spielordnung herübergekommen — das Spiel als erste Figur bezeichnet, was zu mancherlei Streitigkeiten Anlaß gibt, so daß es sich wohl empfehlen würde, an der schon eingeführten Regel festzuhalten:
Gleich, Hanger, Spiel.
Die Reihenfolge der Figuren wird sofort unterbrochen, sobald eine Figur zuerst geboten wird. Das Vorgebotene zieht unter allen Umständen vor. Es ist dies besonders beim Ausgange einer Partie zu beachten. Hat eine Partei neun und bietet ihren Hanger, so geht diese Partei, falls er gehalten wird, aus, auch wenn die Gegenpartei bereits zehn Punkte hat und Gleich und Spiel gewinnt.
Hat ein Spieler ein Gleich oder einen Hanger und vermeint er diese Figur besser zu haben als sein Gegner, so bietet er diese Figur der Gegenpartei mit den Worten an: »Gilt mein Gleich?« oder auch nur: »Mein Gleich!« »Mein Hanger!«
Die Gegenpartei ist verpflichtet, sofort auf das Angebotene zu antworten. Meint sie mit ihrer Karte dasselbe nicht machen

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zu können, so läßt sie es gut sein. Der Bietende hat dann das Recht, sich dafur einen Punkt gut zu schreiben. Glaubt sie aber, die gebotene Figur besser zu machen, so antwortet sie: »Halten«. Was gehalten ist, zählt demjenigen, der es besser macht, zwei Punkte. Ist aber die Gegenpartei sicher, das Gebotene zu machen, so kann sie dem Bieter »drei« sagen und es tritt nun an den, der zuerst geboten hat, die Pflicht, auf diese Herausforderung zu antworten. Er kann es halten und der gewinnende Teil schreibt dann drei Punkte, oder aber muß er es gut sein lassen und die Gegenpartei bucht sich zwei Punkte. Will er aber die Wette weiter steigern, so erwidert er »vier« und es ist dann an der Gegenpartei, es zu halten oder gut sein zu lassen.
Haben zum Schlusse beide Spieler gleich hohe Figuren, so »steht« dieselbe und keine der Parteien darf sich etwas schreiben.
Besonders zu beachten ist beim Steigern das Eine. Es kann jeweils nur die Gegenpartei weiter steigern. Bietet A den Hunger, so kann die Gegenpartei B es

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halten oder aber auch drei sagen, A Vier, B fünf, A sechs usw. Nie aber darf die steigernde Partei mehr als einen Punkt steigern. Hält B nur das einfach Gebotene, so kann A nicht weiter steigern, die siegende Partei schreibt nur zwei Punkte.
Bei erreichter vorletzter Punktanzahl darf die betreffende Partei nicht mehr bieten. Wird zum. Beispiel auf elf gespielt und hat eine Partei bereits zehn Punkte, so darf sie nicht mehr steigern oder sie wird um zwei Punkte gestraft, die ihr sofort zu löschen sind.
Ist einmal eine Figur geboten worden, so muß sie auch gewiesen werden können. Ist sie nicht vorhanden, wohl aber ein Perlagg, so muß der Perlagg zur betreffenden Figur getauft werden, widrigenfalls die Partei um drei Punkte gestraft wird.
Es wird Viel geboten und gehalten, auch wenn man sicher ist, die Figur nicht machen zu können. Voraussetzung ist, daß man diese Figur »in natura« hat. Durch das Bieten und Halten werden nämlich die Karten des Gegners an eine bestimmte

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Figur gebunden und es verbleibt einem die sichere Hoffnung, dafür die andern Figuren machen zu können.
Dadurch entwickelt sich das Ergötzliche dis Spieles. Nicht nur daß das gute Blatt zählt, sondern noch all das, was die Gegenpartei, sei es aus Uebersehen, sei es aus Furcht oder andern Gründen gut sein ließ. So kommt es, daß der Besitzer der schlechteren Karte oft und oft mehr Punkte schreibt als sein Gegner. Die Eigenschaft nun, den Gegner durch Keckheit, Prahlerei und ein dazu passendes gutes Mundstück zu täuschen, nennt man »Ratschen« und den Besitzer solcher »Tugenden« einen »Ratscher«. Doch Versagt das Ratschen, wenn es auch in manchem Falle als letzter Rettungsverfuch zu empfehlen bleibt, doch nur zu häufig, besonders, wenn der Gegner von vorneherein als »Ratscher« bekannt ist und in solch einem verzweifelten Falle auf das Gebotene einen flinken Dreier bekommt.
Man versucht den Gegner aber nicht nur mit allen möglichen Spitzfindigkeiten zu schlagen. Schon durch das Beachten sei=

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ner Schwächen, kann man oft ein sicheres Spiel gewinnen. Schon das Einwerfen in die starke Farbe des Gegnerg wäre ein Mißgriff. Um das zu vermeiden, wirft man eine As oder einen Bock, d. h. eine Karte, die vom Gegner nicht mit Farbe gestochen werden kann, weil er diese Farbe nicht hat, oder weil alle höheren Karten schon am Tische liegen, Farbe muß nämlich immer bekannt werden, eine Regel, die schon manchen Streit verursachte, dem Spiele aber seinen gewissen Reiz verleiht. Denn dadurch kann man den Gegner ,,tratzen", er muß mit seinen Trümpfen oder gar mit seinen Perlaggen heraurücken und deckt so seine Karten gegen seinen Willen auf, während der einen Partei dadurch nichts geschadet ist.
Die Karten werden, da ja die einzelnen Figuren gewiesen werden müssen, nicht nach jedem Stiche aufgehoben, sondern bleiben, im Gegensatz zu Vielen anderen Spielen, liegen. Jeder Spieler hat seine Karten vor sich liegen, und erst wenn alle Figuren abgewiesen sind, können die Karten zusamengeworfen werden.

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Spielregeln.


Die hier folgenden Regeln wurden seinerzeit vom Perlaggerkongreß festgelegt und in Druck gegeben. Ist auch manches heute anders geworden, sollte doch daran festgehalten werden, bis einstens wieder einmal die Spielregeln neu festgelegt werden. Handeln kann es sich ja doch nur um unbedeutende Punkte, die für das Spiel nicht von großem Ausschlag sind.
Mit Rücksicht darauf ist bei jenen Regeln, die strittig sind oder da und dort anders gehandhabt werden, das vorgesetzte Paragraphenzeichen fett gedruckt.
§ 1. Bei Beginn des Spieles gibt die abgehobene niederste Karte (As niederst), im weiteren Verlaufe des Spieles jedoch gibt die verspielte Partei an.
§ 2. Die beim Abheben zum Ausgeben abgehobenen, ständigen Perlaggen verbleiben dem Abheber.
Werden beim Abheben Karten gestreut, so muß neu ausgegeben werden, in welchem Falle ein etwa hiebei abgehobener Perlagg nicht behalten werden darf.

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§ 3. Beim Ausgeben etwa auffallende Karten können zurückgewiesen und ein neues Ausgeben verlangt werden; allensalls hiebei abgehobene Perlaggen verbleiben auch dann dem Abheber, wenn wegen Vergebens neu gemischt werden muß.
§ 4. Das Anschauen der nach dem Ausgeben verbleibenden Karten, sei es von oben oder von unten, ist unstatthaft.
§ 5. Die Zahl der Punkte, mit welcher das Spiel ausgeht, ist vor Beginn des Spieles zu vereinbaren. (zu 9, 11, 15 usw.)
§ 6. Die Rangordnung der drei Figuren ist folgende:
1. Gleich;
2. Hanger;
3. Spiel.
§ 7. Der Bietende sowohl als der Haltende müssen die von ihnen gebotene, beziehungsweise gehaltene Figur (Gleich und Hunger) haben. Was einmal von einem Spieler geboten oder gehalten ist, selbst wenn es ohne Einwilligung des betreffenden Partners geschieht, darf nicht mehr widerrufen werden, und muß der

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bietende oder haltende Spieler die gebotene, bezw. gehaltene Figur haben.
§ 8. Auf jedes Gebotene muß sogleich Antwort gegeben werden. Wenn im Verlaufe des Spieles eine früher gebotene und gehaltene Figur von der einen oder anderen Partei neuerdings geboten wird, so steht der Gegenpartei das Recht zu, dieselbe abermals zu halten oder auch gut sein zu lassen.
§ 9. Die gebotene und vom Gegner nicht gehaltene Figur gilt alsgemacht und geschrieben und zieht selbst der vorgebotenen Figur vor. In allen übrigen Fällen entscheidet die vorgebotene Figur, und zwar in der Rangordnung, in der sie geboten wurde. (Erst-, Zweit-, Drittgebotenes.)
Bevor eine gebotene Figur nicht entschieden ist, kann eine nicht gebotene Figur nicht als gemacht und geschrieben angesehen werden.
§ 10 Es kann nur 3, 4, 5, 6 7, ,,Spiel aus" gesteigert werden.
§ 11. Der Beginn des Steigerns steht nur der haltenden Partei zu. § 12. Die bis zum ,,Spiel aus" gestei=

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gerte Figur zieht allen anderen Figuren vor
§ 13. Es darf nie Farbe verleugnet werden, außer es wird gestochen.
§ 14. Als ausgespielt ist jene Karte zu betrachten, welche von dem Spieler auf den Tisch gelegt und losgelassen wird.
§ 15. Eine einmal ausgespielte Karte darf nicht mehr zurückgenommen werden, es wäre denn, daß Farbe bekannt werden muß.
§ 16. Ein irrtumlich ausgespielter Perlagg darf selbst nicht im Falle des § 15 zurückgenommen und muß sofort getauft werden (§ 17)
§ 17. Jeder Perlagg muß sofort beim Ausspielen getauft werden, andernfalls er zur einfachen Karte wird. (Welli zur Schell-Sechs, siehe auch § 14.)'
§ 18. Ein einmal getaufter Perlagg darf nicht mehr umgetauft werden.
§ 19. Jeder getaufte Perlagg sticht die gleichwertige Karte derselben Farbe nach Maßgabe der Rangordnung der Perlaggen selbst.
§ 20. Wer 1. bei erreichter vorletzter Punktzahl oder 2. soviel Figuren zugleich

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bietet daß damit die ausgehende Punktzahl erreicht wird, überbietet sich, und sind der so sich überbietenden Partei sofort zwei Punkte zu löschen.
§ 21. Übersehen entschuldigt nicht. Reklamationen beim Aufschreiben gelten nur so lange, bis vom darauffolgenden Spiele die erste ausgespielte Karte auf dem Tische liegt.
§22. Die Partei welche das Spiel hat, ist verpflichtet zu weisen, die allenfalls bereits aufliegende Figur abzuweisen oder zu bieten, und hat die Gegenpartei sofort Antwort zu geben, bezw. zu stellen, abzuweisen oder zu bieten; im weiteren obliegt diese Pflicht wieder der ersteren Partei. Jede Partei ist berechtigt um die gar nicht gewiesene, nicht gestellte oder nicht besser gewiesene Figur zu fragen und die gefragte Partei ist verpflichtet, die so unentschiedene Figur zu weisen, zu stellen oder abzuweisen, bezw. zu bieten oder gut sein zu lassen.
§ 23. Die das ,,Spiel" habende Partei hat nicht das Recht, eine von ihr als

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,,stehend" erklärte Figur später besser zu machen; dieses Recht steht jedoch der Gegenpartei zu.
§ 24. Sobald die Figur ,,Spiel" entschieden ist, steht es nur der spielhabenden Partei zu, bezw. ist dieselbe hiezu verpflichtet (§ 22), zu weisen oder zu bieten, und darf sie in der Erfüllung dieser Pflicht in keiner Weise beirrt oder gehindert werden, sei es durch Vorbieten, Vorweisen, oder sonstwie. Es ist nicht gestattet, daß nach Entscheidung der Figur ,,Spiel" die bereits am Tische aufliegenden Karten aufgenommen werden, bevor nicht alle drei Figuren entschieden sind.
§ 25. Im Falle beide Parteien ein Dritziges, Vierfaches usw. besitzen, so sind selbe verpflichtet, den Höhengrad desselben zu bekennen, aber nicht die Karten abzuweisen, bevor nicht festgestellt ist, daß ein Unterschied vorherrscht, in welchem Falle natürlich abgewiesen werden muß. Durch voreiliges Abweisen würde für den Fall der Gleichheit der Figur (§ 26) das darauf entscheidende ,,Spiel" durch die aufgedeckte Lage der Karten verraten. Jedoch muß zum Schlusse nachgewiesen wer=

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den können, daß die als gleichwertig erklärte Figur wirklich vorhanden war.(§ 31).
§ 26. Haben beide Parteien gleichwertige Figuren desselben Ranges, entscheidet ausschließlich die Figur ,,Spiel", wobei sodann die Spielenden nicht mehr an die frühere Figur gebunden sind und die Perlaggen zur freien Verfügung haben.
§ 27. Die beim fünften Gange zuerst ausgeworfene Karte gilt als Spielfarbe und kann das ,,Spiel" nur mit Farbe, Trumpf oder Perlagg geboten und gehalten, bezw. gesteigert werden, ungeachtet ob Trumpf oder Perlagg vorgelegt worden ist.
§ 28. Wird das ,,Spiel" im Falle des vorstehenden § 27 mit einem Perlagg geboten oder gehalten, so steht es dem Bietenden bezw. Haltenden frei, diesen Perlagg ohne Rücksicht auf die Spielfarbe zu verwenden.
§ 29. Es ist gestattet, daß ungesehen eine, zwei oder auch alle drei Figuren von einer Partei gemeinschaftlich geboten werden, in welchem Falle die so bietende Partei an die gebotenen Figuren gemeinschaft=

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lich gehalten ist (§ 7), wenn überhaupt die Möglichkeit, die so gebotenen Figuren machen zu können, vorhanden ist. Wenn ungesehen alle drei Figuren zugleich geboten werden, das Vorgebotene aber nicht bestimmt genannt wurde, so gilt als solches: 1. Das Gleich, 2. Der Hunger, 3. Das Spiel.
Wird das ungesehen gemeinschaftlich Gebotene von der Gegenpartei gemeinschaftlich gehalten, so ist dieselbe auf Befragen verpflichtet, zu erklären, welcher von den Partnern das eine oder das andere hält.
§ 30. Die diesen ,,Regeln" vorangehende Erklärung des Spieles ist ein integrierender Bestandteil dieser Perlagger-Ordnung.
§ 31. Derjenige, welcher eine Figur bietet oder hält, ohne dieselbe zu haben oder machen zu können, verliert drei Punkte: sollte diese Partei die drei Punkte noch nicht haben, so werden diese oder die noch fehlenden im Laufe des Spieles in Abzug gebracht. Diese Strafe gilt nicht für das ungesehen Gebotene.
§ 32. Übertretungen dieser Perlagger=

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ordnung können mit vorher zu vereinbarenden Strafen belegt werden.

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Ein Sprüchlein, in Perlaggerkreisen allbekannt, sagt: ,,Gottes Wort und Perlaggerstreit währen fort in Ewigkeit". Ist auch seinerzeit durch den Innsbrucker Perlaggerkongreß die genaue Spielordnung festgelegt worden, so hat doch im Laufe der 36 Jahre, die seitdem verflossen sind, das Spiel da und dort so mancherlei Abänderungen erfahren, um so mehr als die alten Perlaggerbüchlein, in denen die Spielregeln abgedruckt wurden, heute bereits eine Seltenheit geworden sind, die nur sehr wenige besitzen und eifersüchtig hüten. Diesem Mangel abzuhelfen ist der Zweck dieses Büchleins. Daß sich aber von nun an jeder an diese Regeln halten wird, ist wohl kaum anzunehmen, denn jeder Ort hat seine eigenen Regeln, von denen die Bewohner desselben kaum abgehen werden. In Hauptfragen wird aber doch eine gewisse Einigkeit erzielt werden können, und vielleicht finden sich wieder einmal all die Größen der Perlaggerwelt zu einer einheitlichen Auslegung der Regeln zusammen.

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damit auf diese Weise dem Streite ein Riegel vorgeschoben und so der zweite Teil des oben angeführten Spruches Lügen gestraft werde: ,,Gottes Wort und Perlaggerstreit währen fort in Ewigkeit."

Und woher stammt dieser Spruch? Vielleicht aus dieser kurzen Geschichte aus dem ≡ Tiroler Wastl

Eine himmlische Geschichte.

Der Müller Toni, ein ehrsamer Zimmermeister drunten im lustigen Brixentalerlandl, und sein Freund, der Kerschbaumerwirt Jörgl, hatten beide in noch verhältnismäsig jungen Jahren von der Welt Abschied nehmen müssen. Mein Gott, sie halten halt beide etwas zu viel Rötel aufgegossen, zu „naß" gefüttert wie man sagt, und da hatte sie halt das Schlagl getroffen. Aber sonst waren beide kreuzbrave Burschen und deshalb hatten sie auch beim Petrus an der Himmelspforte gar keinen Anstand. „Geht's nur do hinteri!“ hatte ihnen der Himmelspförtner bedeutet, „do hint'n bei die letzt'n Wolk'n, do findet's ös schian enkere G'sellschaft.“
Und richtig, schon ganz am Himmelsrand, da saßen auf Wolkenballen, wie auf Wathebauschen, eine ganze Anzahl alter Bekannter. Der Schmiedwastl, der Ofenbaur usw. und watteten einen Dopelliter himmlischen Nektar aus. „Dös is nett, daß ös a zu uns kemmts,“ sagte der Wastl, „ietz geht endlich a lustiger Vierer-Perlagger!“ — „Sell ja" stimmten die Neuangekommenen bei und bald war das Spiel im Gang.
— Der Muller Toni und Jörgl spielten gegen den Wastl und den Ofenbauer. Die ersten Runden gingen ganz ruhig vorüber, dann aber begannen die Spieier hitzig zu werden. Der Toni hatte drei Perlagger abgehoben und bot natürlich „Spiel“. Der Wastl aber sagte: „Moanst epper, i fürcht mi vor deine drei Perlaggn, du aufgschoss'n s Bürschl; an Grosch'n auf die Gosch'n gib i dir in dein Spiel! Du Hoauter, blatschnasser.“ — „Wos, Hoauter, blatschnasser? Du schompeter Spualfetz'n, vieri gib i dir, und biat no dazua mei Gleich a noh“ antwortete der Toni.
Dieser kseine, geräuschvolle Meinungsaustausch war aber noch gar nichts gegen das, was jetzt kam. Der Jörgl hatte seinen Hanger geboten, und der Ofenbauer war nicht gegangen; der Toni hatte auf sein Gleich auch keinen Groschen bekomnen und nun vergaßen die vier, daß sie im Himmel waren und begannen sich wie am Ofenstammtisch beim Kerschbaumerwirt, d. h. sie stritten um die Wette, brüllten wie die Stiere und warfen sich gegenseitig alle möglichen Schimpfworte an den Kopf.
Schon längst waren die ganzen Bewohner dieser Himmelsgegend als Kibitze um die strittigen Perlagger versammelt und schon wurden Worte laut, man solle doch Ordnung schaffen, ein solches Randalieren gehöre nicht in den Himmel usw. Ja, der heilige Aloisius machte in seiner Sanftmut und Weltunkenntnis gar den Vorschlag, einen Advokaten holen zu lassen, um den Streit zu schlichten.
Da erschien, herbeigelockt vom Lärm, Gottvater selber. Er mußte noch etwas von den letzen Worten des heiligen Aloisius gehört haben, denn er wandte sich zu diesem und sagte: „Du bist mir ja sehr lieb und wert, guter Aloisius, abert ich muß dir halt doch wieder einmal sagen, daß du viel zu wenig Welterfahrung hast und zudem zu wenig denkst. Wie kann man denn bei einem Perlaggerstreit gleich um einen Advolaten schreien. Erstens einmal haben wir in unserem ganzen Himmel keinen Advokaten, die sind, weil sie durch's Leutausrauben schon die Erde für sich zum Himmel machten, alle dort wo sie hingehören, nämlich in der Hölle. Und zweitens ist das Perlaggen ein königliches, ein göttliches Spiel, zu dem aber einmal eine Streiterei, die harmlos ist und nie ernst genommen wird, dazugehört. Du und deine meisten Kollegen dürfen sich übrigens niemals in einen Perlagger- Streit einmiichen, denn es seid's keine Tiroler; und Nichttiroler erlernen das Perlaggen überhaupt nit. Sogar ich selber hab's beim Perlaggen schwer, denn das Sprichwort sagt:
„Gotteswort und Perlaggerstreit
Dauern fort in Ewigkeit!“
Hierauf schritt der liebe Gott durch die ehrerbietig Platz machende Menge zu den vier Perlaggern, die in der Hitze des Gefechtes von seinem Kommen gar nichts gehört hatten, und ließ sich nieder mit den Worten: „Gelt's, i derf schon a bißl kibitzen beim Perlagg'n ?" — „Ja, aber fein 's Maul halt'n!" sagte der Müller Toni, der ein viertiges Gleich in der Hand hatte und mit dem ausgeh'n wollte! Darauf schüttelte der liebe Gott sein graues Haupt, lachte still vor sich hin und blieb noch lange bei den Perlaggern sitzen.


H. Hirschberger, Eine himmlische Geschichte, in: Tiroler Wastl, Organ für Politik, Satire, Humor und Kunst, 21. Jahrgang. Innsbruck, Mittwoch, den 31. März 1926, Nummer 993, S. 2-3